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Hallo,
Sie müssen vor der Beschäftigung mit Rechtsfragen nicht zurück schrecken! Vieles hört sich sehr unverständlich und wenig praxisrelevant an, aber die rechtzeitige Berücksichtigung eines Rates kann viel Geld sparen oder helfen, berechtigte Ansprüche durchzusetzen.

Nutzen Sie gerne diese Seiten für Informationen zum IT-Recht, Gewerblichen Rechtsschutz, Kartellrecht oder auch zum Marken- oder Wettbewerbsrecht, wenn Sie abgemahnt wurden. Machen Sie sich kundig, wenn es um Lizenzvereinbarungen oder andere Möglichkeiten geht, einen Vertrag zu gestalten.

Nehmen Sie sich ein wenig Zeit oder senden Sie eine Mail an kanzlei@jan-froehlich.de, damit Sie fachkundigen Rat erhalten können.

Ihr Jan Froehlich
Rechtsanwalt

Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Informationstechnologierecht

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Verein Berliner Künstler – 03. Juni 2024 – Warum steht Künstlerinnen und Künstlern keine angemessene Vergütung für kommerzielle Nutzungenzu?

verfasst am: 16. Mai 2024
Vortrag - Verein Berliner Künstler - 03. Juni 2024 - Warum steht Künstlerinnen und Künstlern keine angemessene Vergütung für kommerzielle Nutzungen im Rahmen der Panorama - Freiheit gemäß § 59 UrhG zu? Wann hat man als Künstlerin oder Künstler einen Anspruch auf eine Ausstellungsvergütung?
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Der Schutz gegen rechtswidrige Nutzung durch KI

verfasst am: 4. April 2024
Der Schutz gegen rechtswidrige Nutzung durch KI - wie setze ich als Kreative*r den Schutz meiner Werke vor einer rechtswidrigen Nutzung durch KI und ohne angemessene Vergütung durch? Wie schon zu Beginn des Internetszeitalters erweist sich das Urheberrecht als "battlefield", auf welchem Kreative um den Schutz ihrer Werke kämpfen müssen. Weder der Schutz vor ungenehmigten Vervielfältigungen noch die Vereitelung eines Vergütungsanspruches scheinen die Unternehmen, welche KI entwickeln und nutzen, zu interessieren. Wie können sich Kreative in dieser Situation schützen?
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Whistleblower Protection Act – to protect whistleblowers and increase quality in the company

verfasst am: 26. März 2024
Since December 17, 2023, authorities, cities, municipalities and companies with more than 50 employees have been obliged to introduce internal or external reporting points in accordance with the Whistleblower Protection Act. This law serves to protect whistleblowers who have become aware of violations of the law. You can report or disclose these violations to designated reporting agencies. The law serves to detect white-collar crime and general criminality in companies.
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Hinweisgeberschutzgesetz – zum Schutz der Whistleblower und zur Qualitätssteigerung im Unternehmen

verfasst am: 6. März 2024
Seit dem 17. Dezember 2023 sind Behörden, Städte, Kommunen und Unternehmen ab einer Größe von 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verpflichtet, gemäß dem Hinweisgeberschutz-Gesetz interne oder externe Meldestellen einzuführen. Dieses Gesetz dient dem Schutz von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern, welche Kenntnis von Gesetzesverstößen erhalten haben. Sie können diese Verstöße an dafür vorgesehene Meldestellen melden oder offen legen. Das Gesetz dient der Aufdeckung von Wirtschaftskriminalität und allgemeiner Kriminalität im Unternehmen.
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Rechtsanwalt Jan Froehlich, LL.M.*
(*University of London, LL.M. - Intellectual Property)
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10179 Berlin

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