Datenschutzrecht

Die unberechtigte Speicherung, Veränderung oder Übermittlung von Daten und insbesondere die Verwendung der persönlichen Daten von Nutzern kann Gegenstand bußgeldrechtlicher oder strafrechtlicher Schritte sein.


Seit der Einführung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) durch die Europäische Union werden die maßgeblichen Rechtsregeln durch diese Verordnung gesetzt, die zu ihrer Anwendung auch grundsätzlich keines Umsetzungsaktes durch die Unionsländer in Europa benötigen.

Dabei bezieht sich dieser Datenschutz auf den Umgang mit den sogenannten personenbezogenen Daten, welche also eine Person identifizieren könnten oder identifizieren.

Die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung wie auch die Weitergabe personenbezogener Daten sollte in jedem Fall zu einer Prüfung eines Sachverhaltes nach dem Datenschutzrecht, der DSGVO und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie eventueller weiterer Regeln in anderen Gesetzen bzw. Staatsverträgen führen.

Die Nutzung von Medien und Sozialen Netzwerken, der Betrieb von Plattformen oder eigenen Webseiten sowie technische Anwendungen in Software (Apps bspw.) sind nur einige Beispiele, welche schon bei der Planung die entsprechenden datenschutzrechtlichen Fragen zwingend erforderlich machen, um zu prüfen, wie denn entsprechende Vorhaben erfolgversprechend umgesetzt werden können.

Dabei sind nicht nur die Einwilligung Betroffener, sondern auch die Fragen der technischen Sicherungsmaßnahmen, die Informationsrechte Betroffener oder aber die Vertragsgestaltung datenschutzrechtlich „wasserdichter“ Verträge relevant.  Denn ansonsten scheitern zulässige Vorhaben an der Art und Weise der tatsächlichen Durchführung und können unter Umständen dramatische Strafen oder Bußgeldzahlungen nach sich ziehen.



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Rechtsanwalt Jan Froehlich, LL.M.*
(*University of London, LL.M. - Intellectual Property)
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Informationstechnologierecht

Märkisches Ufer 34
10179 Berlin

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