Agiles Programmieren – die Vertragsgestaltung

Agiles Programmieren - die Vertragsgestaltung. Was für Vertragstypen liegen eigentlich dem agilen Programmieren zugrunde? Handelt es sich um Dienstverträge, im Rahmen derer nur Dienstleistungen geschuldet werden? Oder nutzt man für die Arbeiten einen Werkvertrag, der bestimmt, dass die Auftragnehmer ein bestimmtes Werk erstellen und das der Auftraggeber dieses Werk abnimmt.


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Agiles Programmieren - die Vertragsgestaltung - Urteil des OLG Frankfurt a.M. v. 17.07.07.2017, 5 U 152/16

Das Oberlandesgericht Frankfurt (Urt. v. 17.07.2017, 5 U 152/16) hatte zugunsten eines Software-Unternehmens entschieden, dass dies zurecht Zahlung für seine Programmierarbeiten verlangen kann.

Vertragliche Vereinbarungen bestätigen Zahlungspflicht

Da die Programmierarbeiten aufgrund aufeinanderfolgender Beauftragungen erbracht wurden, wurde eine Ratenzahlungsvereinbarung als Einverständnis mit den bisherigen Arbeiten gewertet. Mangels der notwendigen Spezifikationen genügten auch nur kurze Kommentare zu den Programmierungen als Dokumentation. Einer ausdrücklichen Vereinbarung über den Vertragstyp oder einer Abnahme bedurfte es nicht mehr.


Das Verfahren des agilen Programmierens

Für viele Software-Projekt ist heute das SCRUM-Verfahrens maßgeblich. Im Gegensatz zu dem „Waterfall“-Modell soll auch diese Methode gewährleisten, dass die Vertragsparteien ihre Projektziele erreichen, aber die Umsetzung durch die Auftragnehmenr ist flexibler.

Verschiedene Gerichtsverfahren – auch solche, an welchen ich beteiligt war – lassen jedoch für beide Seiten zur Vorsicht raten.

Notwendige Klärung der Verfahrensart und technischer Voraussetzungen

Auch für das SCRUM Verfahren gilt, dass nur eine sorgfältige Klärung der Projektziele und der technischen Hard- und Softwarevoraussetzungen auf Seiten des Auftragsgebers zum Erfolg führen. Natürlich müssen die Lösungen der Auftragnehmer auf diesen Voraussetzungen passgenau aufsetzen.

Gerade auch die Frage der Verantwortlichkeit für die Umsetzung der vereinbarten Ziele hat eine hohe Bedeutung.

Der Letter of Intent (LoI)

So wird von vielen Unternehmen ein Letter of Intent (LoI) abgeschlossen, welcher rudimentäre Vorgaben für das Projekt enthält.

Auftraggeber und Auftragnehmer haben beide für ein erfolgreiches Projekt großes Interesse an der Klärung der Frage ob sie einen Werk- oder Dienstvertrag vereinbaren.

Ob Sie also bloße Dienstleistungen ohne Verantwortung für die Vollendung des Projektes oder Werkleistungen mit einer Haftung für den Werkerfolg vereinbaren, sollte schon im LoI geklärt werden.


Agiles Programmieren - Gesichtspunkte eines Vertrages für das SCRUM - Verfahren

Es empfiehlt sich aber, alle wesentlichen Regelungen wie

  • Vertragsart
  • Leistungsgegenstand
  • Auftragsvergabe
  • Auftragserweiterung
  • Zeitplan,
  • Preis
  • Zahlungsbedingungen
  • Rechtseinräumung
  • eventuelle Abnahme
  • Mängelbehebung
  • Subunternehmer
  • Kündigung
  • Dokumentationspflichten und
  • sonstige Regelungen

schon im LoI zu erwähnen.

Da dies natürlich ein wenig den Rahmen eines LoI sprengen kann, sollten Sie doch vor Beginn der  Arbeiten ein entsprechender Vertrag vereinbaren, der diese Gesichtspunkte regelt.

Aber auch das gegenseitige Verständnis der technischen Voraussetzungen des Projektes, von Mitwirkungspflichten, Beistellungen, zeitkritischen Ereignissen auf welche hingearbeitet wird, Subunternehmer und die Art und Weise der Durchführung der Arbeiten (SCRUM – Verfahren) sollten Sie erwähnen.

Ich rate auf jeden Fall von der Übernahme von vorgelegten Musterverträgen ab, denn die Vertragsgestaltung bedarf einer individuellen Klärung des Sachverhaltes und der entsprechenden Abstimmung.



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