Patentrecht

Mit dem Patentrecht werden technische Erfindungen geschützt.


Der Schutz technischer Erfindungen kann durch das Patent- oder Gebrauchsmustergesetz erfolgen. Das Urhebergesetz schützt dagegen neben klassischen künstlerischen Leistungen auch z.B. Computersoftware oder den Aufbau von Datenbanken.


Das Patentrecht

Patentrecht ist ein Bereich des Rechts, der Erfinder*innen und deren Erfindungen schützt, indem er ihnen exklusive Rechte gewährt, ihre Erfindungen für einen bestimmten Zeitraum wirtschaftlich zu nutzen. Ein Patent gibt dem Inhaber das Recht, andere daran zu hindern, die geschützte Erfindung herzustellen, zu nutzen, zu verkaufen oder zu importieren, ohne eine entsprechende Genehmigung. Dieses Recht wird in der Regel für bis zu 20 Jahre gewährt, vorausgesetzt, dass die erforderlichen Gebühren gezahlt werden.

Das Patentrecht fördert Innovationen, indem es Erfindern einen Anreiz bietet, neue Technologien zu entwickeln und diese öffentlich zugänglich zu machen, während sie gleichzeitig durch exklusive Nutzungsrechte vor unlauterem Wettbewerb geschützt werden. Um ein Patent zu erhalten, muss eine Erfindung neu, erfinderisch und gewerblich anwendbar sein.

In Deutschland wird das Patentrecht hauptsächlich durch das Patentgesetz (PatG) geregelt.


Patentgesetz (PatG)

Das Patentgesetz regelt den rechtlichen Schutz von Erfindungen, indem es Erfindern exklusive Rechte zur Nutzung und Vermarktung ihrer Innovationen für einen bestimmten Zeitraum gewährt.

Weitere Informationen finden Sie im Beitrag Patentgesetz.


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Rechtsanwalt Jan Froehlich, LL.M.*
(*University of London, LL.M. - Intellectual Property)
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