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Keine Cookies gegen Freiheit

Keine Cookies gegen Freiheit ! Der Bundesgerichtshof schützt mit seiner "Cookie II" Entscheidung vom 28.05.2020 (I ZR 7/16) die Verbraucher*Innen vor unerbetenen Werbeanrufen und auch dem digitalen "tracking". Grundlage für diesen Schutz ist das im Wettbewerbsrecht verankerte Selbstbestimmungsrecht einer Person. Sowohl das europäische als auch das deutsche Wettbewerbsrecht unterstützen diese Postion.

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Rechtsanwalt Jan Froehlich, LL.M.*
(*University of London, LL.M. - Intellectual Property)
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Informationstechnologierecht

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