Geschäftsgeheimnis

Hinweisgeberschutzgesetz – zum Schutz der Whistleblower und zur Qualitätssteigerung im Unternehmen

Seit dem 17. Dezember 2023 sind Behörden, Städte, Kommunen und Unternehmen ab einer Größe von 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verpflichtet, gemäß dem Hinweisgeberschutz-Gesetz interne oder externe Meldestellen einzuführen. Dieses Gesetz dient dem Schutz von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern, welche Kenntnis von Gesetzesverstößen erhalten haben. Sie können diese Verstöße an dafür vorgesehene Meldestellen melden oder offen legen. Das Gesetz dient der Aufdeckung von Wirtschaftskriminalität und allgemeiner Kriminalität im Unternehmen.

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Existenzgründen als Chance – die rechtlichen Grundlagen

Existenzgründungen sind eine Chance, eigene Ideen und Konzepte umzusetzen! Jede Unternehmerin und jeder Unternehmer kann gerade auch in Zeiten einer Krise einen Beitrag dazu beisteuern, durch Innovationen Energieffizienz zu fördern oder die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern zu reduzieren. Kluge Konzepte und Innovationen sind schützenswert und sie sollten von Anfang an auch an einen werthaltigen Schutz Ihrer Konzepte, Werke, Ihrer Software oder Ihrer Technik denken. Fragen Sie mich - persönlich oder online stehe ich Ihnen für eine Beratung zur Verfügung.

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Rechtsanwalt Jan Froehlich, LL.M.*
(*University of London, LL.M. - Intellectual Property)
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Informationstechnologierecht

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