Lizenzrecht

Softwarevertrag als Mietvertrag – wesentliche Aufklärungspflichten des Vermieters

Ist ein Softwarevertrag ein Mietvertrag? Oder handelt es sich um einen Kaufvertrag? Und was sind die wesentlichen Aufklärungspflichten des Vermieters? Das Oberlandesgericht München (20 U 3236/22 e, Beschluss vom 08.08.2022) hat im August 2022 entschieden, dass eine zeitlich begrenzte Überlassung einer Software einen Mietvertrag darstellt. Der Anbieter einer Buchungssoftware (für Hotels) muss von sich aus klären, welcher Art der Betrieb seines Kunden ist und welche Anforderungen die zu verwendende Buchungssoftware im Betrieb des Kunden erfüllen soll. Dabei ist es unerheblich, ob ein Pflichtenheft hätte erstellt werden müssen. Der Softwareanbieter muss auch ohne ein solches Pflichtenheft als alleine Fachkundiger die notwendige Aufklärung vor Vertragsschluss durchführen.

vollständigen Artikel lesen >

die 10. GWB – Novelle verabschiedet – Kampf den Plattformen ? Rechte für David oder Miriam?

die 10. GWB - Novelle verabschiedet - Kampf den Plattformen ? Rechte für David oder Miriam ? Endlich ist die 10. GWB - Novelle am 14.01.2021 vom Bundestag verabschiedet geworden, jetzt ist noch der Bundesrat zuständig. Wie wird nun die Auseinandersetzung um den Zugang zu und den Umgang mit den großen Plattformen geführt werden. Und was bedeutet dies nun für KMU´s ?

vollständigen Artikel lesen >

Softwarerecht

Das Softwarerecht beschäftigt sich mit ganz unterschiedlichen Themen des Vertragsrechtes, der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, des Lizenzrechtes oder des IT-Rechtes.

vollständigen Artikel lesen >

Kontakt

Menü

Rechtsanwalt Jan Froehlich, LL.M.*
(*University of London, LL.M. - Intellectual Property)
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Informationstechnologierecht

Märkisches Ufer 34
10179 Berlin

Alle Rechte an urheberrechtlich geschützten Inhalten, wie insbesondere den Beiträgen von Rechtsanwalt Jan Froehlich, LL.M., bleiben ausdrücklich vorbehalten.

Scroll to Top