der Schutz journalistischer Texte – das Recht gegen Entstellungen und Kürzungen vorzugehen
der Schutz journalistischer Texte - das Recht gegen Entstellungen und Kürzungen vorzugehen. Für Journalist/Innen ist es Alltag, wenn ein Text gekürzt wird. Aber wann ist dies zulässig ? Hängt es von dem Vertragsverhältnis zum Medium ab? Wie ist es für freie Schriftsteller/Innen? Das Urheberrecht schützt selbstverständlich auch journalistische Texte, wenn diese eine "persönliche geistige Schöpfung" im Sinne des Urheberrechtes darstellen. Daher können auch Journalisten und Journalistinnen gegen Entstellungen eines Textes gemäß § 14 UrhG vorgehen. Voraussetzung ist, dass diese Entstellungen "geeignet" sind, die "berechtigten geistigen oder persönlichen Interessen am Werk zu gefährden".
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