Meinungsfreiheit

Fotografien von Polizeibeamten im Dienst

Fotografien von Polizeibeamten im Dienst. Darf man Fotografien von Polizeibeamten im Dienst anfertigen und diese dann verbreiten ? Oder schützt das Kunsturhebergesetz die einzelnen Beamten gegen Aufnahmen ? Welche Auswirkung hat die Pressefreiheit auf diese Entscheidung? Das Verwaltungsgericht Aachen hat dazu eine Entscheidung gefällt (VG Aachen, Beschluss vom 04.05.2020 - 6 K 3067/18).

vollständigen Artikel lesen >

Landkarten für eine freie Presse

Landkarten für eine freie Presse ! Darf eine Zeitung Unterlagen veröffentlichen, die militärische Geheimnisse enthalten und diese Unterlagen im Internet durch einen Link bereitstellen ? DIE WAZ hatte die sogenannten "Afghanistan -Papiere" veröffentlicht und war dafür von dem Bundesverteidigungsministerium verklagt worden. Der Bundesgerichtshof hat am 30.04.2020 (Urt. v. 30.04.2020, I ZR 139/15 - "Afghanistan II" ) entschieden, dass die Veröffentlichung aufgrund der Ausnahmevorschrift des § 50 UrhG zulässig sind. § 50 UrhG regelt die Berichterstattung über Tagesereignisse.

vollständigen Artikel lesen >

Zitate für die Presseberichterstattung

Zitate für die Presseberichterstattung. Der Bundesgerichtshof hat den Medien und damit der Informationsfreiheit den Rücken gestärkt, auch wenn Verlage ganze Skripte und Buchbeiträge zu bestimmten Tagesereignissen im Internet veröffentlichen. Das Gebot der Verhältnismäßigkeit und die Abwägung zwischen den Persönlichkeitsrechten eines Urhebers und der Informationsheit seien bei bestimmten herausragenden Ereignissen gewahrt.

vollständigen Artikel lesen >

Das ist Krisenkommunikation

Krisenkommunikation bedeutet, dass Unternehmen oder Personen, die in den Fokus der öffentlichen Berichterstattung in einer Rundfunksendung oder dem Hörfunk, in Sozialen Medien oder der Presse geraten sind, einer rechtliche Unterstützung bedürfen.

vollständigen Artikel lesen >

Kontakt

Menü

Rechtsanwalt Jan Froehlich, LL.M.*
(*University of London, LL.M. - Intellectual Property)
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Informationstechnologierecht

Märkisches Ufer 34
10179 Berlin

Alle Rechte an urheberrechtlich geschützten Inhalten, wie insbesondere den Beiträgen von Rechtsanwalt Jan Froehlich, LL.M., bleiben ausdrücklich vorbehalten. Einer Verwendung für das Training von Künstlicher Intelligenz durch die Verwendung der Inhalte dieser Webseite wird insgesamt widersprochen und zwar der Verwendung von Teilen von Texten oder ganzen Texten, wie insbesondere auch, aber nicht beschränkt auf Überschriften, Begriffe, bestimmte Formulierungen, bestimmte Text-Abschnitte, der Nutzung von Abbildungen oder Symbolen oder dem gesamten Inhalt der Website. Es bleiben sämtliche Rechte vorbehalten.

Scroll to Top