Fotografien von Polizeibeamten im Dienst
Fotografien von Polizeibeamten im Dienst. Darf man Fotografien von Polizeibeamten im Dienst anfertigen und diese dann verbreiten ? Oder schützt das Kunsturhebergesetz die einzelnen Beamten gegen Aufnahmen ? Welche Auswirkung hat die Pressefreiheit auf diese Entscheidung? Das Verwaltungsgericht Aachen hat dazu eine Entscheidung gefällt (VG Aachen, Beschluss vom 04.05.2020 - 6 K 3067/18).
vollständigen Artikel lesen >