Schutz gegen Einstweilige Verfügungen – das Recht auf Gehör
Schutz gegen Einstweilige Verfügungen - das Recht auf Gehör. Niemand möchte sich durch eine Einstweilige Verfügung überraschen lassen, wenn man von einem Verfügungsverfahren keine Kenntnis hatte. Kann man sich gegen eine Einstweilige Verfügung wehren, zu der man als Unternehmen nicht gehört wurde ? Das Bundesverfassungsgericht betont in einem Beschluss, dass das Recht auf rechtliches Gehör in jedem Fall zu achten ist. Hat man auf eine Abmahnung geantwortet, so darf eine Einstweilige Verfügung ohne vorherige mündliche Verhandlung nur erlassen werden, wenn der Gegenstand der Abmahnung und die Einstweilige Verfügung identisch sind.
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