Die Verantwortung der Presse für unverpixelte Bilder
Die Verantwortung der Presse für unverpixelte Bilder ! Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass für die Verpixelung von Bildern das veröffentliche Medium verantwortlich ist. Zwar obliege es den Fotografen/Innen entsprechende Hinweise zu geben, wenn bei der Aufname bestimmte Vorgaben durch die Abgebildeten gemacht wurden oder besondere Umstände den Aufnahmen zurgrunde lagen. Jedoch dürften Fotografen/Innen entsprechende Bilder einer zufällig vor einem Krankenhaus abgebildeten Person unverpixelt einliefern. Die Frage, ob diese dann Bilder zu verpixeln seien, hat das Medium in eigener presserechtlicher Verantwortung zu treffen.
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