Das Vertragsrecht widmet sich dem Entwurf und der Verhandlung von Verträgen sowie den Auseinandersetzungen über den Inhalt und die Wirkungen eines Vertrages.
Inhalte vom Vertragsrecht
Sowohl Allgemeine Geschäftsbedingungen als auch das Lizenzrecht beschäftigen sich mit Verträgen und ihren speziellen Fragestellungen.
Das Vertragsrecht betrifft die Frage, welches Recht einem Vertrag zugrunde gelegt wird, d.h. welcher Vertragstyp beispielsweise gemäß dem deutschen Recht maßgeblich ist: ob also ein Kaufvertrag, ein Mietvertrag, ein Dienstvertrag, ein Werkvertrag oder ein anderer Vertragstyp die notwendigen Rechte und Pflichten regelt.
Das Vertragsrecht beschäftigt sich mit der Definition des Leistungsgegenstandes, der Vertragspflichten und der Haftung, sowie mit den Rechten Dritter, Preisklauseln, Zahlungsbedingungen, Kündigungsregelungen und verschiedenen Regeln zu dem anwendbaren Recht, dem Gerichtsstand und einer Vielzahl anderer Klauseln, welche dem jeweiligen Vertragsgegenstand entsprechen und die Rechtslage berücksichtigen, im Rahmen derer ein Unternehmen oder eine Person agiert.
Besonderheiten ergeben sich zum Beispiel im Bereich des Lizenzrechtes, des Softwarerechtes oder des Kunstrechtes.
Rechtsanwalt für Vertragsrecht in Berlin
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