Handelsrecht

Das Handelsgesetzbuch enthält die Regelungen zum Handelsrecht.


Das Handelsgesetzbuch (HGB) enthält wichtige gesetzliche Regelungen, welche z.B. im täglichen Geschäftsverkehr eine große Bedeutung haben. Die für die Anwendung des Handelsgesetzbuches notwendige Kaufmannseigenschaft hat jeder Handelsbetrieb, sofern er nicht so klein ist und somit z.B. die kaufmännische Buchführung entbehrlich ist. Irreführend ist der Name Handelsgesetzbuch, da ausschlaggebend die Gewerbetätigkeit ist, welche nicht in Form eines Gewerbes erfolgen muss.

Besitzt jemand die Eigenschaft als Kauffrau oder Kaufmann, so besteht eine Pflicht, sich ins Handelsregister eintragen zu lassen. Desweiteren finden dann auch wichtige abweichende Regeln wie z.B. bezüglich der Bürgschaft, des kaufmännischen Bestätigungsschreibens, Anwendung, welche für den Bürgschaftsvertrag u.U. keine bestimmte Form mehr vorschreiben oder im Falle des Schweigens auf ein kaufmännisches Bestätigungschreiben zur Annahme eines Vertragsschlusses gelangen. Bezüglich des Namensrechtes gilt, daß die jeweilige Rechtsform aus dem ansonsten frei zu wählenden Namen hervorgehen muß. Der Name muss eine klare Unterscheidung ermöglichen, dies bezieht sich insbesondere auf andere örtlich nahe Unternehmen. Darüber hinaus darf der Name nicht irreführen. Der vollständige Name muss auf allen Geschäftspapieren erscheinen, d.h. der Name sowie der Rechtsformzusatz, das Registergericht sowie die Registernummer.

Im HGB finden sich weiterhin die maßgeblichen Buchführungs- und Rechnungslegungsvorschriften.



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Rechtsanwalt Jan Froehlich, LL.M.*
(*University of London, LL.M. - Intellectual Property)
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