Europäisches Recht

Grenzenlose Panoramafreiheit gemäß § 59 UrhG – die europäischen Grenzen der deutschen Rechtsprechung

Mit Panoramafreiheit gemäß § 59 des Urheberrechtes meint man die Möglichkeit, am öffentlichen Plätzen befindliche Werken abzubilden und zu verwerten. Immer wieder überschreiten jedoch deutsche Gerichte die europäischen Grenzen. Grundlage hierfür sind verschiedene Urteile - "East Side Gallery" und "AIDA-Kussmund" - des Bundesgerichtshofes. Tatsächlich aber verstoßen deutsche Entscheidungen gegen europäische Richtlinien.

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Erstattung Darlehenszinsen bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung

Erstattung Darlehenszinsen bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung ! Dieses Urteil des EuGH schützt Darlehensnehmer und Darlehensnehmerinnen, wenn eine Bank nicht ordnungsgemäß über die Möglichkeit zum Widerruf belehrt hat (vgl. EuGH, Urt. v. 04.06.2020, C 301/18). Zahlen die Darlehensnehmer das Darlehen und die Zinsen als Nutzungsersatz zurück, so ist die Bank ihrerseits verpflichtet, die Tilgung und die Zinsen an die Darlehensgeber zu erstatten. Jedoch haben die Darlehensnehmer keinen Anspruch auf Nutzungsersatz für die von ihnen gezahlten Zinsen.

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Rechtsanwalt Jan Froehlich, LL.M.*
(*University of London, LL.M. - Intellectual Property)
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Informationstechnologierecht

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