Existenzgründerleitfaden

der Anspruch auf Netzneutralität für alle

der Anspruch auf Netzneutralität für alle ! Was bedeutet eigentlich "Netzneutralität" im Sinne des europäischen Rechtes ? Und wann sind vertragliche Regelungen als Netzwerkmanagement gerechtfertigt ? Der EuGH hat sich in seiner Entscheidung vom 15. September 2020 (RS C - 807/18 und 39/19) entschieden, vertragliche Regelungen als rechtswidrig zu verwerfen. Der Grund hierfür in zwei Rechtssachen war, dass die maßgeblichen Regelungen von Telekommunkationsunternehmen nach kommerziellen Kriterien unterschieden. Dies aber ist nach dem europäischen Recht unzulässig.

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Werbung mit dem Claim „deutsches Unternehmen“

Werbung mit dem Claim "deutsches Unternehmen" - ist dieser doch etwas angestaubt wirkende Claim tatsächlich zulässig ? Das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. hat entschieden (Beschluss vom 17.08.2020, Az. 6 W 84/20), dass man einen Hinweis auf den Ort der Verarbeitung nutzen darf. Da aufgrund dieses Hinweises im Falle der Verarbeitung eines Produktes mit einem Ort besondere Qualitätsanforderungen verbunden werden, handele es sich um eine zulässige Werbeaussage. Tatsächlich aber reiche ein solcher Hinweis nicht aus, wenn er sich nur auf den Ort der Konzeption und der Planung beziehe.

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„Ritter Sport“ – eine Verpackung ohne ästhetischen Wert

"Ritter Sport" - eine Verpackung ohne ästhetischen Wert ? Viele Liebhaber von Schokolade haben auf ein Urteil des Bundesgerichtshofes geschaut, welches den Wert der Verpackung für das Marketing unterstreicht. Gerade auch Geschäftsführerinnen von kleinen Unternehmen oder Existenzgründer verkennen die Bedeutung des Markenrechtes. Befindet man sich in dem Stress der Unternehmensgründung, so will man sich mit der Produktidee oder der Innovation beschäftigen. Fragen der Unternehmensbezeichnung oder gar einer eingetragenen Marke gelten als zweitrangig. Da im Fall der Verpackung der "Ritter-Schokolade" der Rechtsstreit über 10 Jahre gedauert hat, so sollte man der Marke oder Unternehmensbezeichnung größere Beachtung schenken.

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Rechtsanwalt Jan Froehlich, LL.M.*
(*University of London, LL.M. - Intellectual Property)
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Informationstechnologierecht

Märkisches Ufer 34
10179 Berlin

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