Gesellschaftsrecht

Existenzgründen als Chance – die rechtlichen Grundlagen

Existenzgründungen sind eine Chance, eigene Ideen und Konzepte umzusetzen ! Jede Unternehmerin und jeder Unternehmer kann gerade auch in Zeiten einer Krise einen Beitrag dazu beisteuern, durch Innovationen Energieffizienz zu fördern oder die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern zu reduzieren. Kluge Konzepte und Innovationen sind schützenswert und sie sollten von Anfang an auch an einen werthaltigen Schutz Ihrer Konzepte, Werke, Ihrer Software oder Ihrer Technik denken. Fragen Sie mich - persönlich oder online stehe ich Ihnen für eine Beratung zur Verfügung.

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Gesellschaftsrecht

Einzelpersonen und eine Vielzahl von Personen können Gesellschaften, Personengesellschaften (ab 2 Personen) oder juristische Personen gründen. Dazu zählen: Unternehmensgesellschaft (UG), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), Gesellschaft bürgerlichen Rechtes (BGB-Gesellschaft, GbR), Offene Handelsgesellschaft (OHG), Kommanditgesellschaft (KG), Aktiengesellschaft (AG).

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Rechtsanwalt Jan Froehlich, LL.M.*
(*University of London, LL.M. - Intellectual Property)
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Informationstechnologierecht

Märkisches Ufer 34
10179 Berlin

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