Unzulässige Drohungen mit Verlust der Kreditwürdigkeit
Unzulässige Drohungen mit Verlust der Kreditwürdigkeit bei der Schufa sind rechtswidrig. Dies hat das Landgericht Osnabrück in einem Urteil festgestellt (LG Osnabrück, Urteil v. 29.04.2020 - 18 O 400/19). Es sei nur unter bestimmten Umständen zulässig, Daten an die Schufa oder eine andere Auskunftei weiterzugeben. Vor einem gerichtlichen Verfahren können möglicherweise gerechtfertigte Einwände von Verbraucher nicht beurteilt werden. Die Drohung mit einer Weitergabe von Daten kann als "aggressive, geschäftliche Handlung" gemäß § 4a UWG verstanden werden. Sie ist aber auch gemäß der Generalklausel des § 3 Abs.2 UWG unzulässig.
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