Die Verantwortung der Presse für unverpixelte Bilder
Die Verantwortung der Presse für unverpixelte Bilder! Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass für die Verpixelung von Bildern das veröffentliche Medium verantwortlich ist. Zwar obliege es den Fotografen/Innen entsprechende Hinweise zu geben, wenn bei der Aufname bestimmte Vorgaben durch die Abgebildeten gemacht wurden oder besondere Umstände den Aufnahmen zurgrunde lagen.
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