Telemediengesetz (TMG)

Grenzenlose Influencer – keine Hinweise auf Werbung ?

Grenzenlose Influencer - keine Hinweise auf Werbung ? Das Oberlandesgericht München und das Oberlandesgericht Hamburg haben in zwei Urteilen zur Trennung von Werbung und übrigen Inhalten durch das Setzen von Tags und Links von Influencer/Innen Stellung genommen. In beiden Urteilen haben die Instanzgerichte entschieden, dass es nicht notwendig sei, auf diese besondere Form der Produktdarstellungen oder Herstellerangaben als Werbung hinzuweisen. In beiden Fällen waren die Gerichte der Ansicht, dass es ausreiche, dass die Nutzer/Innen wüßten, dass diese Influencer/Innen aus werblichen Interessen handeln. Insbesondere bei nicht bezahlten Produktdarstellungen und Herstellerangaben seien Hinweise auf Werbung entbehrlich.

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Rechtsanwalt Jan Froehlich, LL.M.*
(*University of London, LL.M. - Intellectual Property)
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Informationstechnologierecht

Märkisches Ufer 34
10179 Berlin

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