IT-Recht
Der Bereich des Informationstechnologierechtes (IT-Recht) umfasst alle Rechtsgebiete, die im Bereich des Internets Anwendung finden.
vollständigen Artikel lesen >Der Bereich des Informationstechnologierechtes (IT-Recht) umfasst alle Rechtsgebiete, die im Bereich des Internets Anwendung finden.
vollständigen Artikel lesen >Elektronischer Geschäftsverkehr, oft auch als E-Commerce bezeichnet, bezieht sich auf den Kauf und Verkauf von Waren und Dienstleistungen über elektronische Plattformen, insbesondere das Internet. Dies umfasst eine Vielzahl von Aktivitäten wie Online-Shopping, elektronische Zahlungen, Online-Banking, digitale Buchhaltung und den elektronischen Datenaustausch zwischen Unternehmen. Der Elektronische Geschäftsverkehr ist ein Teil des IT-Rechtes.
vollständigen Artikel lesen >Im Internet spielt der Schutz von Werken - z.B. Websites, Musik, Datenbanken, Software - eine große Rolle.
vollständigen Artikel lesen >Der Gewerbliche Rechtsschutz umfasst den rechtlichen Bereich des Vertriebs und des Schutzes des geistigen Eigentums eines Unternehmens.
vollständigen Artikel lesen >Das Softwarerecht beschäftigt sich mit ganz unterschiedlichen Themen des Vertragsrechtes, der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, des Lizenzrechtes oder des IT-Rechtes.
vollständigen Artikel lesen >Der EuGH hat am 29. Juli 2019 eine wichtige Entscheidung für Journalist*Innen gefällt, mit welcher er die Grundzüge der freien Berichterstattung weiter absichert.
vollständigen Artikel lesen >Wer im Internet Fotos findet, welche auf einer Webseite mit der Einwilligung des Urhebers*In/ Rechteinhabers*In veröffentlicht werden, kann nicht davon ausgehen, dass man diese Fotos auch auf einer anderen Webseite veröffentlichen darf.
vollständigen Artikel lesen >Das Urheberrecht versteht sich als Recht zum Schutz der Urheberinnen und Urheber, also der Kreativen, die (Kunst)Werke herstellen.
vollständigen Artikel lesen >Lichtbildschutz vs. Hausrecht in Museen
vollständigen Artikel lesen >Das Verwaltungsgericht Magdeburg (Urteil vom 26. Januar 2018 - 6 A 343/16) hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, inwiefern denn ein Bericht einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu einem PPP-Projekt (Public-Privat-Partnership) einer Haftanstalt an z.B. einen Journalisten herauszugeben ist oder das Zweck des Urheberrechtes dem entgegensteht.
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Rechtsanwalt Jan Froehlich, LL.M.*
(*University of London, LL.M. - Intellectual Property)
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Informationstechnologierecht
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