das Streitbeilegungsverfahren – Hinweis auf Website und in AGB
das Streitbeilegungsverfahren - Hinweis auf Website und in AGB ! Verbraucher und Verbraucherinnen sollen durch ein Verbraucherstreitbeilegungsverfahren die Möglichkeit haben, Konflikte mit Unternehmen zu lösen. Dieses Recht für bestimmte Fälle beruht auf der europäischen Richtlinie 2013/11/EU. Der Bundesgerichtshof hat am 22.09.2020 (Az.: XI ZR 162/19) die Frage entschieden, wo auf diese Möglichkeit hingewiesen werden muss. Es reicht nicht mehr aus, nur durch allgemeine Informationen auf der Webseite auf diese Möglichkeit oder die Verpflichtung hinzuweisen. Der Bundesgerichtshof verlangt nun auch eine entsprechende Klausel in den jeweils verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
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