Verbraucherschutz

das Streitbeilegungsverfahren – Hinweis auf Website und in AGB

das Streitbeilegungsverfahren - Hinweis auf Website und in AGB ! Verbraucher und Verbraucherinnen sollen durch ein Verbraucherstreitbeilegungsverfahren die Möglichkeit haben, Konflikte mit Unternehmen zu lösen. Dieses Recht für bestimmte Fälle beruht auf der europäischen Richtlinie 2013/11/EU. Der Bundesgerichtshof hat am 22.09.2020 (Az.: XI ZR 162/19) die Frage entschieden, wo auf diese Möglichkeit hingewiesen werden muss. Es reicht nicht mehr aus, nur durch allgemeine Informationen auf der Webseite auf diese Möglichkeit oder die Verpflichtung hinzuweisen. Der Bundesgerichtshof verlangt nun auch eine entsprechende Klausel in den jeweils verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

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Grenzenlose Influencer – keine Hinweise auf Werbung ?

Grenzenlose Influencer - keine Hinweise auf Werbung ? Das Oberlandesgericht München und das Oberlandesgericht Hamburg haben in zwei Urteilen zur Trennung von Werbung und übrigen Inhalten durch das Setzen von Tags und Links von Influencer/Innen Stellung genommen. In beiden Urteilen haben die Instanzgerichte entschieden, dass es nicht notwendig sei, auf diese besondere Form der Produktdarstellungen oder Herstellerangaben als Werbung hinzuweisen. In beiden Fällen waren die Gerichte der Ansicht, dass es ausreiche, dass die Nutzer/Innen wüßten, dass diese Influencer/Innen aus werblichen Interessen handeln. Insbesondere bei nicht bezahlten Produktdarstellungen und Herstellerangaben seien Hinweise auf Werbung entbehrlich.

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Klagen gegen Bafin und Wirtschaftsprüfer EY wegen Wirecard

Klagen gegen Bafin und Wirtschaftsprüfer wegen Wirecard ! Zurecht werden nach dem Wirecard - Skandal der Bafin und den verantwortlichen Wirtschaftsprüfern EY von Gläubigern der Gesellschaft wie auch Anteils- Anleiheneigentümern schwerwiegende Pflichtverletzungen vorgeworfen. Die Staatshaftung bietet gemäß § 839 BGB in Verbindung mit Art. 34 GG eine entsprechende Anspruchsgrundlage. Gegenüber den Wirtschaftsprüfern wird man aus dem Rechtsgedankens des Vertrags mit Schutzwirkung zugunsten Dritter" vorgehen können. Dafür spricht schon die langjährige kritische Berichterstattung vor allem der britischen "Financial Times" und der Widerruf der Testate durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.

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Keine Cookies gegen Freiheit

Keine Cookies gegen Freiheit ! Der Bundesgerichtshof schützt mit seiner "Cookie II" Entscheidung vom 28.05.2020 (I ZR 7/16) die Verbraucher*Innen vor unerbetenen Werbeanrufen und auch dem digitalen "tracking". Grundlage für diesen Schutz ist das im Wettbewerbsrecht verankerte Selbstbestimmungsrecht einer Person. Sowohl das europäische als auch das deutsche Wettbewerbsrecht unterstützen diese Postion.

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VW Diesel – vorsätzliche sittenwidrige Schädigung

VW Diesel - vorsätzliche sittenwidrige Schädigung ! Dies ist das Urteil des Bundesgerichtshofes in seinem Maßstab bildenden Urteil vom 25.05.2020 (Az.: VI ZR 252/19) zu der Manipulation durch Software bei dem EA 189 Diesel Motor. In einer Vielzahl von Verfahren waren die Gerichte zu sehr unterschiedlichen Auffassungen gelangt. Viele Gerichte zweifelten, ob diese nachgewiesenen Manipulationen als Schaden zu qualifizieren waren. Der Bundesgerichtshof hat nun festgehalten, dass auch trotz der Behebung der Mängel durch eine Software dem Kläger Zug-um-Zug gegen Rückgabe des Fahrzeuges ein Schadensersatzanspruch zusteht. Von dem ursprünglich gezahlten Kaufpreis musste sich der Kläger nur im Wege der Nutzungsentschädigung einen Teil abziehen lassen.

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Rechtsanwalt Jan Froehlich, LL.M.*
(*University of London, LL.M. - Intellectual Property)
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Informationstechnologierecht

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