Wettbewerbsrechtliche Abmahnung wegen DSGVO - Verstoß! Kann ein Unternehmen abgemahnt werden, weil es gegen eine Bestimmung der DSGVO verstoßen hat? Handelt es sich bei der DSGVO um eine sogenannte Marktverhaltensregel, welche dem Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb von Konkurrenten abgemahnt werden kann?
Wettbewerbsrechtliche Abmahnung wegen DSGVO-Verstoß?
Wettbewerbsrechtliche Abmahnung wegen eines DSGVO Verstoß ? Weshalb stellt ein Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung auch einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht dar ?
Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) war vor zwei Jahren ein ganz wichtiges Thema. Die Umsetzungsfrist für diese europäische Verordnung lief ab und viele Selbstständige und KMUs haben sich gefragt, welche Konsequenzen also ein Rechtsverstoß gegen diese europäische Regelung in Deutschland haben kann.
Wettbewerbsrectliche Abmahnung wegen eines DSGVO-Verstoßes
Nun hat das Oberlandesgericht Stuttgart entschieden (OLG Stuttgart, Urt. v. 27.02.2020, Az.: 2 U 257/19), dass die Regelungen verschiedener Absätze der Art. 13 I DSGVO und Art. 13 II DSGVO sogenante Marktverhaltensregelungen gemäß dem UWG darstellen. Die Informationen zu einer personenbezogene Daten speichernden Stelle stellen Regelungen dar, welche gemäß § 8 UWG durch Wettbewerbsverbände abgemahnt werden dürfen.
Ausdrücklich weist das Oberlandesgericht auch darauf hin, dass das Telemediengesetz (TMG), welches bis zum Mai 2018 wichtige Regeln zum Datenschutz enthielt, durch die europäischen Regelungen verdrängt wird. Die Regelungen der DSGVO gehen grundsätzlich dem Telemediengesetz vor, wodurch die Regelungen des deutschen Gesetzes nicht mehr anwendbar sind.
Wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen wegen der DSGVO - aufgrund welcher Grundlagen?
Es lohnt sich also noch einmal in Ruhe die Datenschutzbestimmungen zu prüfen und zu kontrollieren, inwiefern denn die Angaben zu den die Daten speichernden Stellen mit der notwendigen Detailgenauigkeit übermittelt werden.
Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen wegen eines Verstoßes gegen die DSGVO gerechtfertigt
Wichtig im Falle der Abmahnung sind verschiedene Aspekte, die auf jeden Fall beachtet werden sollten:
1. Wer mahnt Sie ab und handelt es sich um einen berechtigten Verband, der auch für Ihre Branche entsprechend durch das Unterlassungsklagegesetz ermächtigt wurde ?
2. Liegt tatsächlich ein Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vor ?
3. Sind die geforderten rechtlichen Konsequenzen durch das Gesetz gedeckt ?
In jedem Fall empfiehlt es sich daher, diese Abmahnungen sorgfältig zu prüfen. Auch und soweit ein Rechtsverstoß tatsächlich vorliegen sollte, kann tatsächlich aber eine Abmahnung unzulässig sein.
Keine Unterzeichnung vorbereiteter Unterlassungserklärungen
In jedem Fall sollte man aber vermeiden, vorbereitete Erklärungen zu unterzeichnen, die man nicht vorher durch einen Anwalt hat prüfen lassen. Es werden zwar immer sehr kurze Fristen gesetzt, aber unter Umständen kann eine bereits vorgefertigte Erklärung zu weitgehende Klauseln enthalten.
Ungeachtet dessen sollte man aber deshalb eine Abmahnung immer durch einen Anwalt überprüfen lassen, weil eine Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung nicht unerhebliche finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen kann, die man auf den ersten Blick nicht erkennt.
Kontaktieren Sie mich für rechtliche Unterstützung, wenn Sie datenschutzrechtlich abgemahnt wurden!