Namensrechte – bundesweite Geltung der geschäftlichen Bezeichnung von Gaststätten
Geschäftliche Bezeichnung von Restaurants, Gaststätten oder Bars genießen gemäß dem Markenrecht üblicherweise einen regional begrenzten namensrechtlichen Schutz. Dieser konzentriert sich auf den Standort der Lokals und seine unmittelbare Umgebung. Anders kann dies jedoch dann sein, wenn ein Lokal beispielsweise aufgrund seiner geschäftlichen Aktivitäten im Rahmen des Elektronischen Geschäftsverkehrs bundes- oder gar europaweit tätig ist.
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