Elektronischer Geschäftsverkehr

Grundgedanken für Existenzgründer/Innen – Unternehmensnamen, Produktbezeichnungen, Marken, Slogans

Unternehmensgründungen sind komplex. Gerade aber der Unternehmensname, Produktbezeichnungen und Marken sollten in der Gründungstimeline eine Priorisierung beanspruchen. Rechtliche Fragen zur Möglichkeit der Markeneintragung wie auch der Vermeidung der Verletzung von Rechten Dritter sollten vor der Unternehmensgründung gelöst worden sein. Sorgfältige Beachtung erfordern aber auch Informationen zu Produkten und Dienstleistungen.

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Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – die mögliche zivilrechtliche und strafrechtliche Haftung

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LKSG) regelt die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechts- und Umweltrechtsverletzungen. Zwar werden zunächst Unternehmen ab 3.000 Mitarbeiter/Innen erfasst, ab 2024 solche ab 1.000 Arbeitnehmer/Innen. Aber die Handelsplattformen, Handelsketten oder auch produzierende Unternehmen können es sich gar nicht leisten, Produkte zu verwenden, welche nicht dem LKSG entsprechen. Aus diesem Grunde werden auch KMU schon jetzt ihre Produkte und gegebenfalls auch ihre Zulieferer überprüfen müssen. Hier sollen einige grundlegende Gesichtspunkte erklärt werden.

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Existenzgründen als Chance – die rechtlichen Grundlagen

Existenzgründungen sind eine Chance, eigene Ideen und Konzepte umzusetzen! Jede Unternehmerin und jeder Unternehmer kann gerade auch in Zeiten einer Krise einen Beitrag dazu beisteuern, durch Innovationen Energieffizienz zu fördern oder die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern zu reduzieren. Kluge Konzepte und Innovationen sind schützenswert und sie sollten von Anfang an auch an einen werthaltigen Schutz Ihrer Konzepte, Werke, Ihrer Software oder Ihrer Technik denken. Fragen Sie mich - persönlich oder online stehe ich Ihnen für eine Beratung zur Verfügung.

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das Streitbeilegungsverfahren – Hinweis auf Website und in AGB

das Streitbeilegungsverfahren - Hinweis auf Website und in AGB ! Verbraucher und Verbraucherinnen sollen durch ein Verbraucherstreitbeilegungsverfahren die Möglichkeit haben, Konflikte mit Unternehmen zu lösen. Dieses Recht für bestimmte Fälle beruht auf der europäischen Richtlinie 2013/11/EU. Der Bundesgerichtshof hat am 22.09.2020 (Az.: XI ZR 162/19) die Frage entschieden, wo auf diese Möglichkeit hingewiesen werden muss. Es reicht nicht mehr aus, nur durch allgemeine Informationen auf der Webseite auf diese Möglichkeit oder die Verpflichtung hinzuweisen. Der Bundesgerichtshof verlangt nun auch eine entsprechende Klausel in den jeweils verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

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der Anspruch auf Netzneutralität für alle

der Anspruch auf Netzneutralität für alle ! Was bedeutet eigentlich "Netzneutralität" im Sinne des europäischen Rechtes ? Und wann sind vertragliche Regelungen als Netzwerkmanagement gerechtfertigt ? Der EuGH hat sich in seiner Entscheidung vom 15. September 2020 (RS C - 807/18 und 39/19) entschieden, vertragliche Regelungen als rechtswidrig zu verwerfen. Der Grund hierfür in zwei Rechtssachen war, dass die maßgeblichen Regelungen von Telekommunkationsunternehmen nach kommerziellen Kriterien unterschieden. Dies aber ist nach dem europäischen Recht unzulässig.

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Erben eines Facebook-Accounts

Erben eines Facebook-Accounts ! Ein ebenso trauriges wie aber auch notwendiges Thema ist das Erben eines Facebook-Accounts. In diesem Fall hat die vom Bundesgerichtshof gefällte Entscheidung auch eine tragische Komponente. Die Eltern einer unter ungeklärten Umständen getöteten Jugendlichen wollten Zugang zu dem Facebook-Account erhalten. Facebook versagte dies und unterlag vor dem Bundesgerichtshof (Urt. v. 12.07.2018, III ZR 183/17). Nun hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass es nicht ausreicht, wenn Facebook den Erben nur einen USB-Stick zusendet, auf welchem sich 14.000 Seiten Inhalt befinden. Den Eltern müsse wie der Erblasserin uneingeschränkter Zugang gewährt werden.

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Rechtsanwalt Jan Froehlich, LL.M.*
(*University of London, LL.M. - Intellectual Property)
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Informationstechnologierecht

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