Verdachtsberichterstattung und Krisenkommunikation – die Frage der Verlässlichkeit der Berichterstattung
Mein erster Fall als Presserechtsanwalt betraf die Berichterstattung der Berliner "BZ" über den Verdacht eines versuchten Totschlags angeblich seitens eines aus dem Kosovo stammenden Albaners. Vor einer Berliner Diskothek war ein Türsteher niedergestochen worden und die Redakteurin der BZ berichtete mit einem Bild und unter Nennung des vollen Namens über meinen Mandanten, der "der Täter sei". Nach der rechtswidrigen Festnahme und der Überprüfung des Alibis musste der Mandant umgehend entlassen werden.
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