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Correctiv / Facebook gegenTichy

Correctiv / Facebook gegen Tichy ! Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat in einer Eilentscheidung auf der Grundlage des Wettbewerbsrechtes Facebook untersagt, gegen den Publizisten Roland Tichy vorzugehen. Die Entscheidung des OLG (Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 27.05.2020, Az. 6 U 36/20). Das von Facebook engagierte Unternehmen Correctiv hat einen Beitrag von Tichy mit einem Hinweis "Nein, es sind nicht 500 Wissenschaftler. Behauptung teils falsch" gekennzeichnet. Nach Ansicht des Oberlandesgerichtes sei dieser Hinweis für den durchschnittlichen Facebook-Besucher missverständlich. Das Wettbewerbsrecht untersage daher einen solchen Hinweis.

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Fotografien von Polizeibeamten im Dienst

Fotografien von Polizeibeamten im Dienst. Darf man Fotografien von Polizeibeamten im Dienst anfertigen und diese dann verbreiten? Oder schützt das Kunsturhebergesetz die einzelnen Beamten gegen Aufnahmen? Welche Auswirkung hat die Pressefreiheit auf diese Entscheidung? Das Verwaltungsgericht Aachen hat dazu eine Entscheidung gefällt (VG Aachen, Beschluss vom 04.05.2020 - 6 K 3067/18).

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Rechtsanwalt Jan Froehlich, LL.M.*
(*University of London, LL.M. - Intellectual Property)
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Informationstechnologierecht

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