Werbung mit dem Claim „deutsches Unternehmen“
Werbung mit dem Claim "deutsches Unternehmen" - ist dieser doch etwas angestaubt wirkende Claim tatsächlich zulässig? Das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. hat entschieden (Beschluss vom 17.08.2020, Az. 6 W 84/20), dass man einen Hinweis auf den Ort der Verarbeitung nutzen darf. Da aufgrund dieses Hinweises im Falle der Verarbeitung eines Produktes mit einem Ort besondere Qualitätsanforderungen verbunden werden, handele es sich um eine zulässige Werbeaussage. Tatsächlich aber reiche ein solcher Hinweis nicht aus, wenn er sich nur auf den Ort der Konzeption und der Planung beziehe.
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