Der Bereich des Informationstechnologierechtes (IT-Recht) umfasst alle Rechtsgebiete, die im Bereich des Internets Anwendung finden.
Was ist Informationstechnologie (IT)?
Informationstechnologie (IT) bezieht sich auf die Nutzung von Computern, Netzwerken, Speicher und anderen physischen Geräten, Infrastrukturen und Prozessen zur Erstellung, Verarbeitung, Speicherung, Sicherung und zum Austausch aller Formen elektronischer Daten. Informationstechnologie ist ein wesentlicher Bestandteil der digitalen Transformation und beeinflusst nahezu jeden Aspekt unseres Lebens, von Geschäftsprozessen bis hin zu sozialer Interaktion und persönlicher Unterhaltung.
Was ist Informationstechnologierecht (IT-Recht)?
Das IT-Recht, oder Informationstechnologierecht, umfasst sämtliche rechtlichen Fragen, die im Zusammenhang mit der Nutzung und Entwicklung von Informationstechnologien stehen. Es ist ein interdisziplinäres Rechtsgebiet, das mehrere Bereiche abdeckt.
Dazu zählen der Elektronische Geschäftsverkehr, das Datenschutzrecht, das Urheberrecht, das Markenrecht, das Designrecht und das Vertragsrecht wie auch das Lizenzrecht oder das Softwarerecht.
Das IT-Recht spielt eine wesentliche Rolle in der digitalen Wirtschaft und berührt sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen, indem es die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Umgang mit Technologien schafft.
Unterschiede im analogen und digitalen Umfeld
Grundsätzlich werden die Rechtsgebiete des Zivilrechtes und des Verwaltungsrechtes in der analogen und der virtuellen Welt gleichermaßen angewandt, soweit sich nicht tatsächlich Unterschiede ergeben. Die Körperlichkeit einer Fotografie stellt für sich keine Voraussetzung für die Schutzfähigkeit dieses Werkes nach § 2 Nr. 5 UrhG oder als Lichtbild gemäß § 73 UrhG dar, egal ob es noch auf Papier aufgezogen wurde oder aber nur digital vorliegt.
Aber natürlich ergeben sich im Rahmen des Elektronischen Geschäftsverkehrs Unterschiede bei den Informationspflichten eines Unternehmens, der Art des Vertragsschlusses und den Regelungen des Fernabsatzes, um nur einige Beispiele zu nennen. Aber auch die Form des Vertragsschlusses oder die Darstellung der Angebote auf einer Webseite müssen der spezifischen Rechtsprechung der Gerichte folgen, damit diese lediglich als Möglichkeit zur Abgabe eines Angebotes durch Kunden verstanden werden und nicht als bindende Angebote.
Andererseits aber gelten zum Beispiel die Regeln über die Rechtsfähigkeit – die gemäß § 1 des BGB mit der Geburt beginnt – oder aber die Geschäftsfähigkeit, die im vollen Umfang mit 18 Jahren erreicht wird, im Internet sowie der analogen Welt gleichermaßen.
Jede Person, die mit einem Gewerbe oder ihrem Geschäft sowie ihrer Dienstleistung im Internet tätig ist, muss sich aber im Klaren sein, dass andere rechtliche Regelungen gelten können. Zum Beispiel ist durch die Tätigkeit im Internet das Recht des Datenschutzes betroffen, da man digital Spuren hinterlässt, die in der analogen Welt nicht existieren.
Fachanwalt für IT-Recht in Berlin
Sind Sie auf der Suche nach einem erfahrenen Fachanwalt für IT-Recht in Berlin? Ich biete Ihnen kompetente Rechtsberatung in allen Bereichen der Informationstechnologie. Ob Datenschutz, IT-Vertragsrecht, Urheberrecht oder IT-Sicherheit – mit meiner Expertise unterstütze ich Sie bei der rechtssicheren Gestaltung und Umsetzung Ihrer Projekte. Kontaktieren Sie mich für eine persönliche Beratung und sichern Sie sich einen starken Partner in der digitalen Welt!