KI im KMU – effektiver Rechtsgüterschutz im Unternehmen und Vermeidung von Rechtsverletzungen

KI im KMU - effektiver Rechtsgüterschutz im Unternehmen und Vermeidung von Rechtsverletzungen ! Die Nutzung der KI betreffen auch den Schutz der unternehmenseigenen Rechtsgüter und die Vermeidung der Verletzung fremder Rechtsgüter. Sind die durch KI erstellten Rechtsgüter geschützt ? Darf man durch KI erstellte Rechtsgüter frei nutzen ?




der Schutz eigener durch KI erstellter Rechtsgüter im Unternehmen und außerhalb des eigenen Betriebes

Mittels KI erstelle Rechtsgüter benötigen den Rechtsschutz durch das Geschäftsgeheimnisgesetzes, gegebenenfalls auch das Patentrecht oder Geschmacksmustergesetz.

Schutzvoraussetzungen für durch KI erstellte Güter ?

Zudem aber kann eine mittels KI erstellte Sache auch durch das Urheberrecht geschützt werden. Wichtig ist hier, dass die durch KI geschaffenen Rechtsgüter persönliche geistige Schöpfungen einer Person sind. Fraglich kann dies im Bereich des Urheberrechtes sein, wenn Generative antagonistische Netzwerke (GAN) wesentliche Bestandteile eines Gegenstandes (Bild, Text,Musik) hergestellt haben. Aber auch das Patentrecht oder das Geschmacksmustergesetz gebieten jeweils eine separate Prüfung, bevor man den Schutz ausschließt.

Schutz der durch KI hergestellten Güter durch Geschäftsgeheimnisgesetz

In jedem Fall sollte ein Unternehmen alle tatsächlichen und Möglichkeiten des Geschäftsgeheimnisgesetzes nutzen. Neben der Möglichkeit, alle wesentlichen Bestandteile eines Produktes durch eine „Black Box“ zu schützen, sollte man Produkte durch rechtssichere Verträge mit Mitarbeitern und Beratern schützen.


die Verwendung fremder Rechtsgüter im Unternehmen

Die Verwendung fremder Rechtsgüter im Unternehmen erfordert einen Kauf- oder Mietvertrag, einen Lizenz- oder Dienstleistungsvertrag, wenn diese nicht gemeinfrei sind.

gemeinfreie Werke

Durch KI geschaffene Werke können unter Umständen gemeinfrei sein, wenn beispielsweise kein Schutz des Urheberrechtes besteht. Dies kann der Fall sein, wenn sogenannte Generative antagonistische Netzwerke (GAN) ein Werk hergestellt haben. Denn dort mangelt es der notwendigen persönlichen geistigen Schöpfung. Im Fall des mangelnden Schutzes wäre ein solches Werk gemeinfrei, d.h. es könnte gemäß dem Urhebergesetz frei genutzt werden. Andere rechtliche Regelungen bleiben unberührt.

Verwendung eines Logos – das Markenrecht

Nur sollte man beachten, dass beispielsweise im Fall eines durch KI hergestellten Logos eines Unternehmens dieses zwar aus urheberrechtlicher Sicht gemeinfrei sein kann. Jedoch kann dieses Logo durch das Markenrecht aufgrund einer Markenanmeldung geschützt sein.


das Training einer eigenen KI

Jedes Unternehmen kann eine eigene KI programmieren und mit Daten trainieren. Das Urheberrecht schützt gemäß § 69 a UrhG Computersoftwareprogrammierungen. Fraglich ist aber, ob diese Large Language Modells (LLM) genannten Sprachmodelle rechtlich geschützt sind.

der Schutz LLMs als Sammlung oder Datenbankwerk

Sicher ist, dass diese LLMs gemäß § 4 I UrhG als Sammlung oder als Datenbankwerk gemäß § 87 a UrhG geschützt sein könnten.

Aus diesem Grunde sollte man für die eigene KI diesen Schutz in Anspruch nehmen und unbefugte Nutzungen oder Verwertungen verhindern.

 


Unternehmensentscheidungen mittels KI - Haftungsregelungen für Unternehmen

Der Einsatz Künstlicher Intelligenz im Rahmen unternehmerischer Entscheidungen der Geschäftsführung eines Unternehmens bietet nicht nur große Chancen, sondern führt auch große Herausforderungen mit sich.

Unternehmensentscheidungen durch KI

Einmal stellt sich die Frage, ob es rechtlich überhaupt zulässig sein könnte, unternehmerische Entscheidungen an KI-Systeme zu delegieren. Denn die sogenannte „business-judgement-rule“ muss weiterhin beachtet werden.

die „Business-Judgement-rule“ und KI

Die „Business-judgement-rule“ besagt, dass ein Unternehmen mit der Sorgfalt ordentlicher Kaufleute geführt werden muss, welches die Interessen der Aktionär/Innen, Arbeitnehmer/Innen und das öffentliche Interesse es erfordert.

die Pflicht, gemäß der „Business-judgement-rule“ KI zu nutzen

Deshalb ist zu überlegen, ob unter Umständen die Notwendigkeit bestimmter Fähigkeiten und Kenntnisse die Geschäftsführung zwingen können, KI zu nutzen. Dies gilt, wenn neue Aufgaben nur mittels erfolgreich erfüllt werden können. Dies bedeutet, dass bestimmte Pflichten die Geschäftsführung verpflichten können, dass KI Systeme eingeführt werden.

Hinzu kommt, dass die Geschäftsführung zu gewährleisten hat, dass KI-Systeme die ihnen übertragenen Aufgaben ordnungsgemäß und erfolgreich erledigen können und werden.

Zudem hat die Geschäftsführung beim Einsatz von KI dafür Sorge zu tragen, dass die IT-Sicherheit im Unternehmen sichergestellt wird.

Haftungsregelungen für Unternehmen aufgrund der Verwendung von KI und durch KI hergestellte Produkte

Grundsätzlich ist es die Absicht der EU, auch in Zukunft die Haftungsregelungen in den Mitgliedstaaten zum Schutz der Menschen aufrechtzuerhalten. Der Einsatz von KI wird somit keine Reduzierung der Haftung zur Folge haben. Ein Unternehmen muss sicherstellen, dass der Einsatz der KI keine Rechtsverletzungen zur Folge hat.

 



Verwandte Kategorien:

Existenzgründer IT-Recht Gewerblicher Rechtsschutz

Verschlagwortet unter:

Gesetz gegen Unlauteren Wettbewerb (UWG) Unlauterer Wettbewerb IT-Recht Softwarerecht Markenrecht Elektronischer Geschäftsverkehr eCommerce Vertragsrecht Existenzgründerleitfaden Gewerblicher Rechtsschutz Geschäftsgeheimnis Compliance AGB Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG) Vertragsgestaltung Haftungsfragen Wettbewerbsrecht

Kontakt

Menü

Rechtsanwalt Jan Froehlich, LL.M.*
(*University of London, LL.M. - Intellectual Property)
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Informationstechnologierecht

Märkisches Ufer 34
10179 Berlin

Alle Rechte an urheberrechtlich geschützten Inhalten, wie insbesondere den Beiträgen von Rechtsanwalt Jan Froehlich, LL.M., bleiben ausdrücklich vorbehalten. Einer Verwendung für das Training von Künstlicher Intelligenz durch die Verwendung der Inhalte dieser Webseite wird insgesamt widersprochen und zwar der Verwendung von Teilen von Texten oder ganzen Texten, wie insbesondere auch, aber nicht beschränkt auf Überschriften, Begriffe, bestimmte Formulierungen, bestimmte Text-Abschnitte, der Nutzung von Abbildungen oder Symbolen oder dem gesamten Inhalt der Website. Es bleiben sämtliche Rechte vorbehalten.

Nach oben scrollen